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LG Hamburg, 02.02.2012 - 327 O 364/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
MEICA/MEKKAFOOD
§ 5 MarkenG, § 15 MarkenG
Markenrechtsverletzung: Verwechslungsgefahr des Zeichens "MEICA" mit dem Zeichen "MEKKA-FOOD" - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MEICA/MEKKAFOOD
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07
AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher …
Auszug aus LG Hamburg, 02.02.2012 - 327 O 364/11
Denn eine nach dem Bild und/oder nach dem Klang zu bejahende Verwechslungsgefahr der sich gegenüberstehenden Zeichen kann zu verneinen sein, wenn einem Zeichen ein klar erkennbarer eindeutiger Sinngehalt zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 29.7. 2009 - I ZR 102/07 - AIDA/AIDU Rn.18 und 19).
- LG Hamburg, 04.02.2016 - 327 O 519/14
Gemeinschaftsmarke: Rechtserhaltende Benutzung einer Gemeinschaftswortmarke; …
bb) Allerdings kann eine nach dem isolierten Bild und/oder Klang an sich zu bejahende Verwechslungsgefahr der sich gegenüberstehenden Zeichen zu verneinen sein, wenn einem der Zeichen ein klar erkennbarer eindeutiger Sinngehalt zukommt (EuGH GRUR 2006, 237, 238 - PICASSO/PICARO;… EuGH GRUR Int. 2009, 397, 402 - OBELIX/MOBILIX; BGH GRUR 2010, 235, 236 - AIDA/AIDU; LG Hamburg, WRP 2012, 1312, 1313 - Meica/MEKKAFOOD).Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt, mit der Folge, dass klangliche oder schriftbildliche Ähnlichkeiten nicht nur in den Hintergrund treten, sondern sogar aufgehoben werden (vgl. LG Hamburg, WRP 2012, 1312, 1313 - Meica/MEKKAFOOD).